Unsere differenzierte Haltung zum Windrad Zippe


In mehreren Fraktionssitzungen hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über das geplante Windrad am Zippe in Hiddinghausen diskutiert. Im Rahmen zweier Begehungen vor Ort und einer Bürgerveranstaltung wurde der Plan, dort ein Windrad zu erstellen, erörtert.
Die Fraktion ist sich einig, dass es unerlässlich ist, den Anteil der hier erzeugten erneuerbaren Energien im Ennepe-Ruhr-Kreis von derzeit nur ca. 1 % deutlich zu erhöhen. Energie aus erneuerbaren Quellen, wie Wind, Wasser und Sonne, an der Stelle zu erzeugen, an der sie verbraucht wird, ist sinnvoller, als auf Atomkraft oder klimaschädliche Kohlekraftwerke zu setzen. Auch können aus verschiedenen Gründen, wie Meeresökologie, kostenintensive Überlandleitungen, Windräder nicht nur an der Küste bzw. auf hoher See gebaut werden. Zudem können durch die heimische Energieerzeugung Gewerbesteuereinnahmen vor Ort generiert werden.
Doch gegen das Windrad am Zippe gibt es erhebliche Bedenken der Naturschützer. So hat der Landschaftsbeirat des Ennepe-Ruhr-Kreises sich gegen die Pläne ausgesprochen.
Beim Ennepe-Ruhr-Kreis läuft die Prüfung für eine Betriebsgenehmigung der Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Stadt Sprockhövel allerdings ist zuständig für die Genehmigung der Zuwegung. Das Baugesuch wurde im Stadtentwicklungsausschuss zurückgestellt und beschlossen, zuvor ein Verfahren zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft im Flächennutzungsplan einzuleiten.
Wegen der Bedenken der Naturschützer und der Ablehnung durch die Anwohner ist ein Teil der Fraktion dafür, alle Mittel auszuschöpfen, um ein Windrad am Zippe zu verhindern: Das Windrad passt dort nicht in die Landschaft, gefährdet die Bestände der Rote-Liste-Arten Rotmilan, Uhu und von Fledermäusen und muss neben anderen Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Anwohner vor Schattenwurf und zum Schutz bestimmter Tierarten zeitweise abgestellt werden.
Im Stadtentwicklungsausschuss von Sprockhövel war vor allem darüber zu entscheiden, ob der Erschließung der Fläche des Windrads zugestimmt werden kann. Aus baurechtlicher Sicht standen der Genehmigung keine Gründe entgegen. Denn die Einflussmöglichkeiten der Stadt hinsichtlich der eigentlichen Errichtung des Windrads sind gering. Nur über das planungsrechtliche Instrument der Flächennutzungsplanänderung und eine damit verbundene einjährige Zurückstellung kann eine Baugenehmigung ausgesetzt werden.
Ein anderer Teil hält einen Bau für möglich, weil sie dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine höhere Priorität einräumen oder das planungsrechtliche Verfahren für unangebracht und nicht zielführend halten. Für den Eingriff in die Natur werden zudem erhebliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und, wenn Abschaltzeiten vorgeschrieben werden, kann die Einhaltung überprüft und der Betreiber bei Nichteinhaltung bestraft werden. Die Artenvielfalt ist durch Flächenversiegelung, konventionelle Landwirtschaft und Klimaerwärmung  weit stärker bedroht als durch den Bau des Windrades.
Auf Grund der kontrovers geführten Diskussion hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich darauf verständigt, hier die Abstimmung freizugeben.
Hierzu der Fraktionsvorsitzende Thomas Schmitz: „Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeichnet in diesem Fall besonders aus, dass verschiedene Ansichten auch nach außen sichtbar gezeigt werden dürfen. Neben den erneuerbaren Energien, die unverzichtbar sind, um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss dem Artenschutz Raum gegeben, und er darf nicht außer Acht gelassen werden.